Rechtssatz
Besteht unter mehreren Personen Einvernehmen darüber, Widerstand gegen Personen zu leisten, die versuchen, das eigenmächtige Entzünden eines Osterfeuerhaufens auf ihrem Grund abzuwehren, haften sie auch dafür, wenn eine der Abwehrpersonen durch einen der Angreifer verletzt wird, obwohl der konkrete Schadenszufüger der Angreifergruppe nicht festgestellt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131595Im RIS seit
12.09.2017Zuletzt aktualisiert am
01.04.2020