Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Bei der Stop-Loss-Order handelt es sich um einen (bedingten) Verkaufsauftrag für börsegängige Wertpapiere, der nach Erreichen oder Unterschreiten eines Preislimits (Kurses) als unlimitierter Auftrag ins Auftragsbuch gestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128899Im RIS seit
19.08.2013Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020