Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Eine Stop-Loss-Order hat den Zweck, das Risiko des Bankkunden zu begrenzen, ihn also gegen drohende Verluste zu schützen und bereits erzielte Gewinne zu sichern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Stop Loss OrderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128900Im RIS seit
19.08.2013Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020