Rechtssatz
Das bloße Bestehen eines Gesetzes, das eine geheime Überwachung der Telekommunikation erlaubt, bringt als solche für alle Personen, auf die sie Anwendung finden können, die Gefahr einer Überwachung mit sich. Diese Gefahr stellt unabhängig von irgendwelchen tatsächlich gegen eine Person ergriffene Maßnahmen als solche einen Eingriff in die durch Art 8 EMRK geschützten Rechte dar.Das bloße Bestehen eines Gesetzes, das eine geheime Überwachung der Telekommunikation erlaubt, bringt als solche für alle Personen, auf die sie Anwendung finden können, die Gefahr einer Überwachung mit sich. Diese Gefahr stellt unabhängig von irgendwelchen tatsächlich gegen eine Person ergriffene Maßnahmen als solche einen Eingriff in die durch Artikel 8, EMRK geschützten Rechte dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2006:RS0125983Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026