Norm
StPO §271 Abs7Rechtssatz
Wenn innerhalb einer nach § 271 Abs 7 letzter Satz StPO neu ausgelösten Frist keine (neue) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde erstattet wird, bleibt die nach Urteilsverkündung bereits zuvor erstattete Ausführung ? auch ohne diesbezügliche Erklärung des Nichtigkeitswerbers ? wirksam.Wenn innerhalb einer nach Paragraph 271, Absatz 7, letzter Satz StPO neu ausgelösten Frist keine (neue) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde erstattet wird, bleibt die nach Urteilsverkündung bereits zuvor erstattete Ausführung ? auch ohne diesbezügliche Erklärung des Nichtigkeitswerbers ? wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126175Im RIS seit
22.03.2021Zuletzt aktualisiert am
02.10.2023