Norm
StPO §285Rechtssatz
Auf Grund einer gemäß § 9 Z 3 des 1.COVID?19?JuBG idF BGBl I 2020/24 erlassenen Verordnung unterbrochene Fristen für die Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde (sowie Berufung) begannen zufolge § 12 Abs 2 zweiter Satz leg cit für Angeklagte, die in Haft gehalten waren, mit 14. April 2020, für im selben Verfahren Mitangeklagte, die sich nicht in Haft befanden, aber erst am 1. Mai 2020 neu zu laufen.Auf Grund einer gemäß Paragraph 9, Ziffer 3, des 1.COVID?19?JuBG in der Fassung BGBl römisch eins 2020/24 erlassenen Verordnung unterbrochene Fristen für die Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde (sowie Berufung) begannen zufolge Paragraph 12, Absatz 2, zweiter Satz leg cit für Angeklagte, die in Haft gehalten waren, mit 14. April 2020, für im selben Verfahren Mitangeklagte, die sich nicht in Haft befanden, aber erst am 1. Mai 2020 neu zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133491Im RIS seit
29.03.2021Zuletzt aktualisiert am
29.03.2021