RS OGH 2021/1/27 2Ob136/10d, 10Ob55/11b, 5Ob105/19f, 9Ob61/20s

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Veröffentlicht am 27.01.2021
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Rechtssatz

Die Selbständigkeit der Streitgenossen im Prozess gilt auch für die Rechtsmittel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126310

Im RIS seit

15.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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