Norm
SMG §27 Abs2 BRechtssatz
Ob die Begehung der Tat ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erfolgte, richtet sich nicht nach einer Gesamtbetrachtung aller dieselbe strafbare Handlung begründenden Straftaten. Vielmehr ist in diesem Zusammenhang jeder einzelne - jeweils für sich eine selbständige strafbare Handlung begründende - Suchtgiftbezug gesondert zu betrachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126214Im RIS seit
29.10.2010Zuletzt aktualisiert am
30.03.2021