RS OGH 2021/2/17 16Ok4/20d

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Veröffentlicht am 17.02.2021
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Rechtssatz

Eine Einschränkung des Auftrags zur Abstellung marktmissbräuchlichen Verhaltens nur auf die Antragstellerin ist im Hinblick auf die gesetzliche Möglichkeit einer Exekutionsführung anderer durch den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung unmittelbar betroffener Unternehmer nicht geboten.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 17.02.2021 16 Ok 4/20d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133539

Im RIS seit

21.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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