Norm
KartG 2005 §34 Abs2Rechtssatz
Eine Einschränkung des Auftrags zur Abstellung marktmissbräuchlichen Verhaltens nur auf die Antragstellerin ist im Hinblick auf die gesetzliche Möglichkeit einer Exekutionsführung anderer durch den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung unmittelbar betroffener Unternehmer nicht geboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133539Im RIS seit
21.04.2021Zuletzt aktualisiert am
21.04.2021