RS OGH 2021/2/18 6Ob108/20f

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Veröffentlicht am 18.02.2021
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Rechtssatz

Der Enteignete kann im Rahmen des außerstreitigen Entschädigungsverfahrens Schadenersatz für unter § 364a ABGB fallende zu duldende Immissionen geltend machen.Der Enteignete kann im Rahmen des außerstreitigen Entschädigungsverfahrens Schadenersatz für unter Paragraph 364 a, ABGB fallende zu duldende Immissionen geltend machen.

Anmerkung

Ablehnung von 7 Ob 39/13f

Entscheidungstexte

  • RS0133555">6 Ob 108/20f
    Entscheidungstext OGH 18.02.2021 6 Ob 108/20f
    Veröff: SZ 2021/9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133555

Im RIS seit

27.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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