Norm
StGB §310Rechtssatz
Der Tatbestand erfordert eine – hinsichtlich der zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände vom Vorsatz umfasste – Eignung der tatbildlichen Handlung, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133513Im RIS seit
12.04.2021Zuletzt aktualisiert am
12.04.2021