Norm
StPO §427Rechtssatz
Nicht die Missachtung der Vorschrift des § 444 Abs 1 StPO, sondern der Verstoß gegen § 221 Abs 2 StPO steht unter Nichtigkeitssanktion.Nicht die Missachtung der Vorschrift des Paragraph 444, Absatz eins, StPO, sondern der Verstoß gegen Paragraph 221, Absatz 2, StPO steht unter Nichtigkeitssanktion.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131305Im RIS seit
25.04.2017Zuletzt aktualisiert am
18.05.2021