Norm
GuKG §3Rechtssatz
Das der Anlegung einer Vier?Punkt?Fixierung vorangehende Festhalten des Kranken gehört bereits zur psychiatrischen Gesundheits? und Krankenpflege und ist damit dem Pflegepersonal nach den Regelungen des GuKG vorbehalten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
private Sicherheitsfirma; Security; gewerblicher Sicherheitsdienst; Bewachungsunternehmen.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129748Im RIS seit
22.12.2014Zuletzt aktualisiert am
29.03.2021