Norm
ABGB §97Rechtssatz
Sind beide Ehegatten Mieter der Wohnung, kommt ein Unterlassungsanspruch auf der Grundlage des § 97 ABGB, der nach § 382h EO gesichert werden könnte, nicht in Betracht.Sind beide Ehegatten Mieter der Wohnung, kommt ein Unterlassungsanspruch auf der Grundlage des Paragraph 97, ABGB, der nach Paragraph 382 h, EO gesichert werden könnte, nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133512Im RIS seit
12.04.2021Zuletzt aktualisiert am
21.04.2023