RS OGH 2021/2/25 2Ob110/20w

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Veröffentlicht am 25.02.2021
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Rechtssatz

Die Begründung einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden erfüllt weder die Voraussetzungen einer Schenkung noch kommt sie ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden iSd § 781 Abs 2 Z 6 ABGB gleich, wenn Schenkungsabsicht nicht feststeht und ein krasses Missverhältnis der von beiden Ehegatten der Gütergemeinschaft gewidmeten Werte an Vermögen und künftigem Erwerb bei Vertragsabschluss nicht zu erwarten ist.Die Begründung einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden erfüllt weder die Voraussetzungen einer Schenkung noch kommt sie ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden iSd Paragraph 781, Absatz 2, Ziffer 6, ABGB gleich, wenn Schenkungsabsicht nicht feststeht und ein krasses Missverhältnis der von beiden Ehegatten der Gütergemeinschaft gewidmeten Werte an Vermögen und künftigem Erwerb bei Vertragsabschluss nicht zu erwarten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133552

Im RIS seit

26.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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