RS OGH 2021/3/15 4Ob33/21p

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Veröffentlicht am 15.03.2021
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Norm

EGZPO ArtXLII
PatG §151

Rechtssatz

Der Kläger muss sich in Bezug auf die konkret vorgeworfene Verletzungshandlung auf eine taugliche gesetzliche oder vertragliche Rechtsgrundlage für die materielle Rechnungslegungspflicht berufen können, aus der sich ergibt, worauf sich die Rechnungslegungspflicht hinsichtlich welcher möglicher (später zu beziffernder) Zahlungsansprüche bezieht.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 15.03.2021 4 Ob 33/21p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133559

Im RIS seit

03.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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