Norm
StGB §297Rechtssatz
Nur bei Beamten besteht die Gefahr behördlicher (disziplinärer) Verfolgung wegen Verletzung einer Amtspflicht, während dies bei Vertragsbediensteten (in Bezug auf Dienstpflichten) bloß privat?(arbeits?)rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Der Vorwurf der Verletzung von Dienstpflichten durch einen Vertragsbediensteten ist daher nicht tatbildlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130807Im RIS seit
13.07.2016Zuletzt aktualisiert am
19.05.2021