RS OGH 2021/3/24 18OCg2/16t, 18OCg4/19s, 3Ob2/21x

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Veröffentlicht am 24.03.2021
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Norm

ZPO §584 Abs3
ZPO §611 Abs2 Z5

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die Schiedshängigkeitssperre ist ? außer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 584 Abs 3 S 2 ZPO ? ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.Ein Verstoß gegen die Schiedshängigkeitssperre ist ? außer bei Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 584, Absatz 3, S 2 ZPO ? ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131050

Im RIS seit

09.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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