Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Wurde eine Bank beim Vertrieb von Aktien im eigenen Namen tätig, erfolgt die Ausübung eines Rücktrittsrechts ihr gegenüber - mangels besonderer Bestimmungen darüber im KMG - mit der Rechtsfolge der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Geschäfts nach den allgemeinen Regeln des ABGB. Fungiert hingegen die Bank als reiner Vermittler oder Vertreter, besteht ihr gegenüber kein Kaufvertrag, von dem der Aktienanleger nach § 5 KMG zurücktreten könnte.Wurde eine Bank beim Vertrieb von Aktien im eigenen Namen tätig, erfolgt die Ausübung eines Rücktrittsrechts ihr gegenüber - mangels besonderer Bestimmungen darüber im KMG - mit der Rechtsfolge der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Geschäfts nach den allgemeinen Regeln des ABGB. Fungiert hingegen die Bank als reiner Vermittler oder Vertreter, besteht ihr gegenüber kein Kaufvertrag, von dem der Aktienanleger nach Paragraph 5, KMG zurücktreten könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125648Im RIS seit
26.12.2009Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021