Norm
ASVG idF BGBl I 2010/111 §362 Abs3Rechtssatz
Mit der Einführung einer Sperrfrist nach Zurückziehung einer Klage auf Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit soll eine kurzfristige neuerliche Antragstellung ohne eine wesentliche Änderung der zuletzt festgestellten Minderung der Arbeitsfähigkeit verhindert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130560Im RIS seit
22.02.2016Zuletzt aktualisiert am
14.07.2021