Norm
StVO §19 Abs4Rechtssatz
Die Zusatztafel, die einen besonderen Verlauf einer Straße mit Vorrang darstellt (§ 54 Abs 5 lit e StVO), beschränkt den Schutzzweck des Vorrangzeichens auf die Benützer der Straße mit Vorrang.Die Zusatztafel, die einen besonderen Verlauf einer Straße mit Vorrang darstellt (Paragraph 54, Absatz 5, Litera e, StVO), beschränkt den Schutzzweck des Vorrangzeichens auf die Benützer der Straße mit Vorrang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133679Im RIS seit
16.08.2021Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023