Norm
ASVG §456Rechtssatz
Die Krankenordnung, die im Rang einer Verordnung steht, gestaltet das gesetzliche und satzungsmäßige Leistungsverhältnis detaillierter aus, indem sie nähere Bedingungen für die Leistungsgewährung festlegt. Wenn ein Versicherter gegen Bestimmungen der für ihn geltenden Krankenordnung verstößt, kann dies zum Verlust seines Krankenbehandlungsanspruchs führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129819Im RIS seit
09.02.2015Zuletzt aktualisiert am
08.10.2021