RS OGH 2021/6/23 7Ob81/19s, 7Ob51/21g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.2021
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Norm

EHVB 1993 Abschnitt A Z2 Pkt4.1.2

Rechtssatz

Unter dem Begriff der Weiterverarbeitung werden Vorgänge verstanden, bei denen ein Dritter das vom Versicherungsnehmer gelieferte Produkt zu einem anderen Produkt umwandelt. Während bei der Weiterverarbeitung dem Produkt eine neue Form oder ein neues Aussehen verliehen werden, kommt es bei der Weiterbearbeitung „nur“ zu einer – die Form erhaltenden Bearbeitung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132845

Im RIS seit

22.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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