RS OGH 2021/6/24 6Ob204/09g, 2Ob96/14b, 2Ob87/20p

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Veröffentlicht am 24.06.2021
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Rechtssatz

Sachvermächtnisse sind möglichst naturaliter, aber unter Bedachtnahme auf die Interessen des Erben und der Legatare, zu kürzen; soweit dies nicht möglich ist, tritt Geld an ihre Stelle. Sofern es vernünftig und den Beteiligten zumutbar ist, kann dem Sachlegatar eine Zahlung an den Nachlass auferlegt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125595

Im RIS seit

16.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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