Norm
UrlG §2Rechtssatz
Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich ein Naturalanspruch, er hat keinen Entgeltcharakter und verkörpert ein höchstpersönliches Recht. Er kann daher während des Arbeitsverhältnisses nicht in Geld abgegolten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125030Im RIS seit
25.07.2009Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021