Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Führt das widerrechtliche Verhalten des Störers einen das Eigentumsrecht des Nachbarn beeinträchtigenden Dauerzustand herbei, kann auch dessen Beseitigung verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127359Im RIS seit
20.01.2012Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022