Norm
KFG §101 Abs1 liteRechtssatz
Der Gefährdungsschutz in § 101 Abs 1 lit e KFG bzw in § 61 StVO ist umfassend zu verstehen. Mag er daher in erster Linie den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer bezwecken, so sind dennoch auch die eigenen absoluten Rechtsgüter des Geschädigten von ihm umfasst.Der Gefährdungsschutz in Paragraph 101, Absatz eins, Litera e, KFG bzw in Paragraph 61, StVO ist umfassend zu verstehen. Mag er daher in erster Linie den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer bezwecken, so sind dennoch auch die eigenen absoluten Rechtsgüter des Geschädigten von ihm umfasst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128517Im RIS seit
21.03.2013Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021