Norm
AngG §16Rechtssatz
Bei Veränderungen des Arbeitszeitausmaßes während des Kalenderjahres sind Sonderzahlungen im Wege einer Mischbetrachtung zu aliquotieren, sofern der Kollektivvertrag keine andere Regelung trifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131028Im RIS seit
06.12.2016Zuletzt aktualisiert am
07.12.2021