Rechtssatz
Grundverkehrsrechtliche Veräußerungsverbote und Zustimmungserfordernisse können zwar zur Unwirksamkeit des Veräußerungsgeschäfts (des Titels) und damit zum Ausschluss der eigentlichen Ersitzung führen, die uneigentliche Ersitzung bleibt aber möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126379Im RIS seit
25.01.2011Zuletzt aktualisiert am
20.12.2021