RS OGH 2021/9/29 2Ob11/10x, 7Ob97/21x

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Veröffentlicht am 29.09.2021
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Rechtssatz

Grundverkehrsrechtliche Veräußerungsverbote und Zustimmungserfordernisse können zwar zur Unwirksamkeit des Veräußerungsgeschäfts (des Titels) und damit zum Ausschluss der eigentlichen Ersitzung führen, die uneigentliche Ersitzung bleibt aber möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126379

Im RIS seit

25.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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