RS OGH 2021/10/21 7Ob96/21z; 2Ob101/21y

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Veröffentlicht am 21.10.2021
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Norm

KHVG §24 Abs3

Rechtssatz

Nach § 24 Abs 3 Satz 2 KHVG besteht die Leistungspflicht nicht, soweit ein anderer Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist. Diese Bestimmung ordnet eine gesetzliche Subsidiarität an.Nach Paragraph 24, Absatz 3, Satz 2 KHVG besteht die Leistungspflicht nicht, soweit ein anderer Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist. Diese Bestimmung ordnet eine gesetzliche Subsidiarität an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133634

Im RIS seit

02.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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