Norm
KHVG §24 Abs3Rechtssatz
Nach § 24 Abs 3 Satz 2 KHVG besteht die Leistungspflicht nicht, soweit ein anderer Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist. Diese Bestimmung ordnet eine gesetzliche Subsidiarität an.Nach Paragraph 24, Absatz 3, Satz 2 KHVG besteht die Leistungspflicht nicht, soweit ein anderer Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist. Diese Bestimmung ordnet eine gesetzliche Subsidiarität an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133634Im RIS seit
02.07.2021Zuletzt aktualisiert am
27.12.2023