Norm
Abk IAEO ArtX Abschn26Rechtssatz
Der dritte Absatz des Artikel X Abschnitt 26 des IAEO-Amtssitzabkommens (BGBl 1958/82 idF BGBl 1971/413), wonach Angestellte der IAEO von Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds ausgeschlossen sind, sofern diese Personen weder österreichische Staatsbürger noch Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind, betrifft auch die Anspruchsberechtigung von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitgliedern von IAEO-Angestellten, weil auch sie Personen sind, auf die sich das Abkommen bezieht.Der dritte Absatz des Artikel römisch zehn Abschnitt 26 des IAEO-Amtssitzabkommens (BGBl 1958/82 in der Fassung BGBl 1971/413), wonach Angestellte der IAEO von Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds ausgeschlossen sind, sofern diese Personen weder österreichische Staatsbürger noch Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind, betrifft auch die Anspruchsberechtigung von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitgliedern von IAEO-Angestellten, weil auch sie Personen sind, auf die sich das Abkommen bezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124615Im RIS seit
16.04.2009Zuletzt aktualisiert am
01.03.2022