Norm
Abk IAEO ArtX Abschn26Rechtssatz
Im Verhältnis zum IAEO-Abkommen ist das KBGG als lex posterior und lex specialis anzusehen, sodass schon eine Ableitung einer (analogen) Anspruchsberechtigung aus dem Amtssitzabkommen nicht in Betracht kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124617Im RIS seit
16.04.2009Zuletzt aktualisiert am
01.03.2022