Norm
EMRK Art13Rechtssatz
Dienstaufsichtsbeschwerden stellen keine wirksamen Beschwerden iSv Art 13 EMRK dar, da sie der Partei im Allgemeinen kein subjektives Recht auf Ausübung der Aufsichtspflicht einräumen. Sürmeli gegen DeutschlandDienstaufsichtsbeschwerden stellen keine wirksamen Beschwerden iSv Artikel 13, EMRK dar, da sie der Partei im Allgemeinen kein subjektives Recht auf Ausübung der Aufsichtspflicht einräumen. Sürmeli gegen Deutschland
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125970Im RIS seit
01.09.2010Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022