Norm
EMRK Art10Rechtssatz
Der Schutz journalistischer Quellen ist ein Eckpfeiler der Pressefreiheit. Ohne einen solchen Schutz können diese Quellen davon abgehalten werden, die Presse über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, wodurch die Rolle der Presse als public watchdog beeinträchtigt werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2006:RS0125986Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026