RS OGH 2022/3/31 14Os132/21z

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Veröffentlicht am 31.03.2022
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Rechtssatz

Die Eignung eines Falsifikats, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um echtes Geld, betrifft eine Rechtsfrage (so schon 13 Os 134/10w). Nicht diese selbst, sondern die für die Beurteilung der Rechtsfrage erforderlichen konkreten Umstände des Einzelfalles sind daher Gegenstand von Feststellungen und Bezugspunkt des Vorsatzes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133999

Im RIS seit

04.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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