Norm
GmbHG §30cRechtssatz
Ein im Gesellschaftsvertrag namentlich genannten Gesellschaftern eingeräumtes Entsendungsrecht ist höchstpersönlich und damit unübertragbar. Es erlischt mit dem Verlust der Gesellschafterstellung.
Anmerkung
Mit Ausführungen auch zu einem konzerninternen Gesellschafterwechsel.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133547Im RIS seit
23.04.2021Zuletzt aktualisiert am
20.04.2023