Rechtssatz
Eine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch ein oder aufgrund eines Gesetzes gegründet wurde, noch einer bereits für die Firmenbucheintragung vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Konzessionspflicht unterliegt, fällt nicht unter den Begriff der erlaubten Körperschaft im Sinne des § 1472 ABGB.Eine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch ein oder aufgrund eines Gesetzes gegründet wurde, noch einer bereits für die Firmenbucheintragung vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Konzessionspflicht unterliegt, fällt nicht unter den Begriff der erlaubten Körperschaft im Sinne des Paragraph 1472, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133971Im RIS seit
15.06.2022Zuletzt aktualisiert am
15.06.2022