Norm
BVergG 2006 §341 Abs2Rechtssatz
Die Beschränkung der Zulässigkeit des Rechtswegs in § 341 Abs 2 BVerG 2006 erfasst unabhängig von der rechtlichen Begründung des Anspruchs alle auf das UWG gestützten Klagen, deren Gegenstand ein vom Vergaberecht erfasstes Verhalten des Auftraggebers oder eines Mitbieters ist.Die Beschränkung der Zulässigkeit des Rechtswegs in Paragraph 341, Absatz 2, BVerG 2006 erfasst unabhängig von der rechtlichen Begründung des Anspruchs alle auf das UWG gestützten Klagen, deren Gegenstand ein vom Vergaberecht erfasstes Verhalten des Auftraggebers oder eines Mitbieters ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127139Im RIS seit
24.10.2011Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022