Norm
EKHG §2 Abs2Rechtssatz
Das EKHG ist auf ein Kraftfahrzeug, bei dem eine elektronische Ausrüstung auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille eine Überschreitung einer Geschwindigkeit von 10 km/h dauerhaft verhindert, nicht anzuwenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
BauartgeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133957Im RIS seit
09.06.2022Zuletzt aktualisiert am
09.06.2022