Norm
KSchG §1 Abs1Rechtssatz
Eine Einschränkung der Anwendbarkeit des I. Hauptstücks des KSchG auf die typische Fallkonstellation, bei der der Unternehmer die Sach- oder Dienstleistung erbringt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut entnehmen noch aus dem Ziel des Gesetzes ableiten. Die Stellung des Verbrauchers als Verkäufer gegenüber dem kaufenden Unternehmer hindert die Anwendung des § 3 KSchG daher nicht.Eine Einschränkung der Anwendbarkeit des römisch eins. Hauptstücks des KSchG auf die typische Fallkonstellation, bei der der Unternehmer die Sach- oder Dienstleistung erbringt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut entnehmen noch aus dem Ziel des Gesetzes ableiten. Die Stellung des Verbrauchers als Verkäufer gegenüber dem kaufenden Unternehmer hindert die Anwendung des Paragraph 3, KSchG daher nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
„inverses“ VerbrauchergeschäftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134011Im RIS seit
19.07.2022Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022