RS OGH 2022/5/25 9ObA46/10w, 8ObA77/10x, 8ObA41/22w

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Veröffentlicht am 25.05.2022
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Rechtssatz

Übt der Arbeitgeber eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, die in unterschiedlicher Form organisiert in den einen oder den anderen für die Kollektivvertragszugehörigkeit relevanten Wirtschaftsbereich fallen kann, ist ausschlaggebend, welche fachlichen und wirtschaftlichen Komponenten überwiegen, also dem Betrieb das "Gepräge" geben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126546

Im RIS seit

14.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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