Norm
NO §52Rechtssatz
Nicht in anderen Bestimmungen der Notariatsordnung genannte und dort mit Solennitätsverlust sanktionierte Verstöße gegen § 52 NO berühren die Wirksamkeit des Notariatsakts nicht.Nicht in anderen Bestimmungen der Notariatsordnung genannte und dort mit Solennitätsverlust sanktionierte Verstöße gegen Paragraph 52, NO berühren die Wirksamkeit des Notariatsakts nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134012Im RIS seit
19.07.2022Zuletzt aktualisiert am
03.08.2022