RS OGH 2022/5/30 2Ob44/22t

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Veröffentlicht am 30.05.2022
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Rechtssatz

Nicht in anderen Bestimmungen der Notariatsordnung genannte und dort mit Solennitätsverlust sanktionierte Verstöße gegen § 52 NO berühren die Wirksamkeit des Notariatsakts nicht.Nicht in anderen Bestimmungen der Notariatsordnung genannte und dort mit Solennitätsverlust sanktionierte Verstöße gegen Paragraph 52, NO berühren die Wirksamkeit des Notariatsakts nicht.

Entscheidungstexte

  • RS0134012">2 Ob 44/22t
    Entscheidungstext OGH 30.05.2022 2 Ob 44/22t
    Beisatz: Hier: unterlassene Belehrung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134012

Im RIS seit

19.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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