RS OGH 2022/5/30 2Ob44/22t

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Veröffentlicht am 30.05.2022
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Rechtssatz

Nicht in anderen Bestimmungen der Notariatsordnung genannte und dort mit Solennitätsverlust sanktionierte Verstöße gegen § 52 NO berühren die Wirksamkeit des Notariatsakts nicht.Nicht in anderen Bestimmungen der Notariatsordnung genannte und dort mit Solennitätsverlust sanktionierte Verstöße gegen Paragraph 52, NO berühren die Wirksamkeit des Notariatsakts nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134012

Im RIS seit

19.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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