Norm
ZPO §528bRechtssatz
Kann eine normaufhebende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im gerichtlichen Verfahren vor dessen rechtskräftigem Abschluss noch nicht berücksichtigt werden, so begründet eine inhaltliche Entscheidung des Berufungs? oder Rekursgerichts über das Rechtsmittel auch bei Verstoß gegen die Innehaltungsverpflichtung des § 62a Abs 6 bzw § 57a Abs 6 VfGG weder Nichtigkeit noch einen Verfahrensmangel; ein solcher Verstoß führt damit nicht zur Aufhebung der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts.Kann eine normaufhebende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im gerichtlichen Verfahren vor dessen rechtskräftigem Abschluss noch nicht berücksichtigt werden, so begründet eine inhaltliche Entscheidung des Berufungs? oder Rekursgerichts über das Rechtsmittel auch bei Verstoß gegen die Innehaltungsverpflichtung des Paragraph 62 a, Absatz 6, bzw Paragraph 57 a, Absatz 6, VfGG weder Nichtigkeit noch einen Verfahrensmangel; ein solcher Verstoß führt damit nicht zur Aufhebung der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131360Im RIS seit
17.05.2017Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022