Norm
StPO §126 Abs4Rechtssatz
Will der Vorsitzende einem vor Beginn der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Enthebung eines Sachverständigen nicht Folge geben, hat er diesen nicht beschlussmäßig abzuweisen, sondern die (dann dem Senat zukommende) Entscheidung einer erneuten Antragstellung in der Hauptverhandlung vorzubehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130225Im RIS seit
25.09.2015Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022