Norm
KO §29 Z1Rechtssatz
Die Auszahlung von Scheingewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems (Pyramidenspiel) ist eine unentgeltliche Verfügung. Die Anfechtbarkeit nach § 29 Z 1 KO setzt voraus, dass die Unentgeltlichkeit für den Zahlungsempfänger erkennbar war.Die Auszahlung von Scheingewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems (Pyramidenspiel) ist eine unentgeltliche Verfügung. Die Anfechtbarkeit nach Paragraph 29, Ziffer eins, KO setzt voraus, dass die Unentgeltlichkeit für den Zahlungsempfänger erkennbar war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125792Im RIS seit
01.06.2010Zuletzt aktualisiert am
27.09.2022