RS OGH 2022/7/12 3Ob239/09g, 3Ob240/09d, 3Ob244/09t, 17Ob11/22z

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Veröffentlicht am 12.07.2022
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Norm

KO §29 Z1

Rechtssatz

Die Auszahlung von Scheingewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems (Pyramidenspiel) ist eine unentgeltliche Verfügung. Die Anfechtbarkeit nach § 29 Z 1 KO setzt voraus, dass die Unentgeltlichkeit für den Zahlungsempfänger erkennbar war.Die Auszahlung von Scheingewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems (Pyramidenspiel) ist eine unentgeltliche Verfügung. Die Anfechtbarkeit nach Paragraph 29, Ziffer eins, KO setzt voraus, dass die Unentgeltlichkeit für den Zahlungsempfänger erkennbar war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125792

Im RIS seit

01.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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