Norm
ASGG §89 Abs4Rechtssatz
Wird ein Rückzahlungsauftrag nach § 89 Abs 4 ASGG unterlassen, besteht keine Möglichkeit eines Instanzengerichts, diesen Fehler ohne entsprechendes Rechtsmittel zu korrigieren.Wird ein Rückzahlungsauftrag nach Paragraph 89, Absatz 4, ASGG unterlassen, besteht keine Möglichkeit eines Instanzengerichts, diesen Fehler ohne entsprechendes Rechtsmittel zu korrigieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128675Im RIS seit
13.05.2013Zuletzt aktualisiert am
27.09.2022