Norm
AMG §1 Abs1Rechtssatz
Die Formulierung "dazu bestimmt" in § 1 Abs 1 AMG ist im Sinne einer "Präsentation" zu verstehen; erfasst sind daher "Präsentationsarzneimittel".Die Formulierung "dazu bestimmt" in Paragraph eins, Absatz eins, AMG ist im Sinne einer "Präsentation" zu verstehen; erfasst sind daher "Präsentationsarzneimittel".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126741Im RIS seit
09.06.2011Zuletzt aktualisiert am
09.11.2022