Norm
MSchG §32Rechtssatz
Zu den Voraussetzungen der prioritären Benutzung als Unternehmenskennzeichen zur Abwehr eines Löschungsantrags nach § 32 MschGZu den Voraussetzungen der prioritären Benutzung als Unternehmenskennzeichen zur Abwehr eines Löschungsantrags nach Paragraph 32, MschG
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2016:RW0000861Im RIS seit
21.06.2016Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022