RS OGH 2022/10/25 7Ob143/16d, 4Ob47/18t, 9Ob49/21b, 2Ob168/22b

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Veröffentlicht am 25.10.2022
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Norm

AußStrG 2005 §9

Rechtssatz

Ein Feststellungsbegehren im Außerstreitverfahren ist dann möglich, wenn dies in der materiellen Rechtslage angelegt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131000

Im RIS seit

16.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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