Rechtssatz
Die Gewaltanwendung kann sich auch gegen dritte Personen richten, die zwar keinen (Mit?)Gewahrsam am Raubobjekt haben, jedoch zu dessen Verteidigung bereit sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131119Im RIS seit
17.01.2017Zuletzt aktualisiert am
23.03.2023