RS OGH 2022/10/28 11Os119/16h, 15Os64/22h

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Veröffentlicht am 28.10.2022
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Rechtssatz

Die Gewaltanwendung kann sich auch gegen dritte Personen richten, die zwar keinen (Mit?)Gewahrsam am Raubobjekt haben, jedoch zu dessen Verteidigung bereit sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131119

Im RIS seit

17.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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